Das IRÄG 2010 verändert das österr Insolvenzrecht grundlegend. Es bringt ein einheitliches Insolvenzverfahren, das als Sanierungsverfahren (auch mit Eigenverwaltung des Schuldners) oder Konkursverfahren ablaufen kann. Der Sanierungsplan ersetzt den Zwangsausgleich. Neuerungen versuchen, für Unternehmensfortführung bzw Sanierung wichtige Vertragsverhältnisse aufrechtzuerhalten. Der nachstehende Beitrag stellt das IRÄG 2010 im Überblick dar.