Rabatte und Skonti sind im Wirtschaftsleben alltäglich. Ihr Schicksal in der Insolvenz ist gewöhnlich ein Regelungsgegenstand in den AGBs. Rabatt- oder Skontirückverrechnungen sind daher immer wieder Gegenstand von Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren. Ein diesbezüglicher Feststellungsprozess war Gegenstand der E 8 Ob 93/08x des OGH.