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Rabattrückverrechnung in der Insolvenz

BeiträgeRA Mag. Norbert AbelZIK 2009/63ZIK 2009, 42 Heft 2 v. 27.4.2009

Rabatte und Skonti sind im Wirtschaftsleben alltäglich. Ihr Schicksal in der Insolvenz ist gewöhnlich ein Regelungsgegenstand in den AGBs. Rabatt- oder Skontirückverrechnungen sind daher immer wieder Gegenstand von Forderungsanmeldungen in Insolvenzverfahren. Ein diesbezüglicher Feststellungsprozess war Gegenstand der E 8 Ob 93/08x des OGH.

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