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Wiederkaufsberechtigter hat kein Aussonderungsrecht

JudikaturZIK 2008/219ZIK 2008, 130 Heft 4 v. 25.8.2008

KO idF vor 1. 7. 2010 § 7 Abs 3, §§ 14, 44, 113

ABGB § 1068

Obligatorische Ansprüche aus einem durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts bewirkten neuen Kaufvertrag (RIS-Justiz RS0020771) stellen keine Aussonderungsansprüche dar. Durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts erwirbt der Berechtigte einen obligatorischen Anspruch, die sachenrechtliche Lage wird dadurch nicht verändert (3 Ob 131/02i).

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