Das AuftraggeberInnen-HaftungsG (BGBl I 2008/91) fügt mit §§ 67a ff ins ASVG Bestimmungen über die Haftung von Bauunternehmern für von deren Subunternehmern zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge ein. Die Neuregelungen werden im Beitrag detailliert vorgestellt und überwiegend positiv bewertet.