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Vorfinanzierung des Entgelts und Insolvenz-Entgeltsicherung

JudikaturZIK 2007/343ZIK 2007, 212 Heft 6 v. 2.1.2008

IESG § 1 Abs 2 Z 1

Leistet eine Bank als „Vorschuss“ auf die Ansprüche auf Insolvenz-Ausfallgeld, verpfändet der Arbeitnehmer als Sicherstellung seine Ansprüche nach dem IESG und erklärt, dass diese Leistungen an die Bank zu erbringen sind, liegt in den Leistungen der Bank keine Befriedigung der offenen Entgeltforderungen, sondern bloß eine Zwischenfinanzierung.

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