vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Konkursverschleppung: Ersatz von Vertrauensschäden bei Neugläubigern

JudikaturZik 2007/281Zik 2007, 168 Heft 5 v. 29.10.2007

KO idF vor 1. 7. 2010 § 69 Abs 2

ABGB §§ 1041, 1295, 1311

Die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern einen Konkurseröffnungsantrag zu stellen, bezweckt nicht nur den Schutz von Altgläubigern vor der durch eine Konkursverschleppung eintretenden Quotenverschlechterung, sondern auch den Schutz von Neugläubigern vor Vertrauensschäden, die sie etwa durch eine Gesellschaftsbeteiligung nach dem für die Antragspflicht maßgebenden Zeitpunkt im Vertrauen auf die Werthaltigkeit ihrer Investition erleiden. Solchen Neugesellschaftern ist daher im Fall einer Verletzung der Konkursantragspflicht durch den Geschäftsführer einer GmbH der Vertrauensschaden zu ersetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!