Die Diskussion über eine effektive Durchsetzung von Gläubigerquotenschäden gegen den konkursverschleppenden GmbH-Geschäftsführer ist schon sehr alt, aber offensichtlich noch nicht gänzlich eingeschlafen. Nach Ansicht des Autors hat sich am rein akademischen Interesse an der Lösung dieser Frage nichts geändert. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit der Ansicht von Richter1) auseinander, wonach der Masseverwalter Quotenschäden von Altgläubigern geltend machen kann.