Nach Derntl (Strafbarkeit gem § 153c StGB nach Zahlungsanfechtung, ZIK 2007/9, 9) soll ein Dienstgeber gem § 153c StGB strafbar sein, wenn eingezahlte Dienstnehmerbeiträge aufgrund einer konkursrechtlichen Zahlungsanfechtung zurückgefordert werden. Der Ansicht von Derntl kann nicht gefolgt werden.