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Rainer, Sicherstellung bei Bauverträgen (§ 1170 b ABGB) - in Kraft seit 1. 1. 2007, immolex 2007, 1:

FachliteraturAufsätzeZIK 2007/28ZIK 2007, 19 Heft 1 v. 19.2.2007

Der Autor gibt einen Überblick über die neue Bestimmung des § 1170 b ABGB, die eine gesetzliche, vertraglich nicht abdingbare Sicherstellungspflicht des Werkbestellers bei Bauverträgen vorsieht, und erläutert, bei welchen Werkverträgen die Sicherstellung verlangt werden kann und welche Vermögenswerte als Sicherstellungen dienen können.

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