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Zur Bestimmtheit einer Höchstbetragshypothek

JudikaturZIK 2006/285ZIK 2006, 215 Heft 6 v. 20.12.2006

ABGB §§ 447 ff

GBG § 14

Eine zur Begründung von Höchstbetragshypotheken ausreichende Bestimmtheit liegt auch dann vor, wenn in der Pfandbestellungsurkunde nicht nur der Rechtsgrund der Forderung sowie die Person des Gläubigers und des Schuldners, sondern auch mehrere Schuldner bestimmt genannt werden.

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