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Unternehmensfortführung und Sondermassekosten

JudikaturZIK 2006/215ZIK 2006, 167 Heft 5 v. 25.10.2006

KO: §§ 11, 46, 47 Abs 1 und 3, § 48 Abs 1 § 49 Abs 1, § 115 Abs 2, § 125 Abs 2

ZPO § 528 Abs 2 Z 3

Wird durch den Fortbetrieb eines Unternehmens als „lebendes Unternehmen“ bei der Verwertung des Absonderungsgutes ein höherer Verwertungserlös erzielt, hat in Höhe des tatsächlichen Vorteils die Bestimmung der dabei erwirtschafteten Betriebsverluste als Sondermassekosten zu erfolgen.

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