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Sozialversicherungsbeiträge für Geschäftsführer ohne Einkommen belasten die Masse nicht

JudikaturZIK 2006/213ZIK 2006, 165 Heft 5 v. 25.10.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 46 Abs 1 Z 2

GSVG § 2 Abs 1 Z 3

Unter die Masseforderungen bildenden, nach den persönlichen Verhältnissen des Gemeinschuldners bemessenen öffentlichen Abgaben fallen auch Sozialversicherungsbeiträge (RIS-Justiz RS0051977; RIS-Justiz RS0063994). Soweit jedoch diese Abgaben nach den verwaltungsbehördlichen Feststellungen auf ein anderes als das für die Konkursmasse nach der Konkurseröffnung erzielte Einkommen entfallen, ist dieser Teil auszuscheiden.

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