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(Sicherungs-)Zession, Publizität und Priorität

Judikatur ZIKZIK 2006/180ZIK 2006, 142 Heft 4 v. 25.8.2006

ABGB §§ 1392 ff

Für das Vorliegen einer (General-)Zessionsvereinbarung ist entscheidend, dass ein übereinstimmendes Verständnis der Partner des Zessionsvertrages vorliegt, nicht jedoch, ob der Schuldner angesichts des Wortlauts der Vereinbarung davon ausgehen kann, dass die gegen ihn bestehenden Ansprüche von der Zessionsvereinbarung allenfalls nicht erfasst sind.

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