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Verfahrenshilfe für die Masse - „wirtschaftlich Beteiligte“

Judikatur ZIKZIK 2006/170ZIK 2006, 135 Heft 4 v. 25.8.2006

KO idF vor 1. 7. 2010 § 171

ZPO § 63 Abs 2

Der Konkursmasse ist die Verfahrenshilfe zu bewilligen, wenn die zur Führung des Verfahrens erforderlichen Mittel weder von ihr noch von den an der Führung des Verfahrens wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint.

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