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Amtshaftung für Fehlverhalten der Bundeswertpapieraufsicht und der Finanzmarktaufsichtsbehörde

Judikatur ZIKZIK 2006/130ZIK 2006, 107 Heft 3 v. 26.6.2006

§ 1 AHG

§ 3 FMABG

Die Stellung als Rechtsträger gem § 1 Abs 3 AHG setzt eine Rechtsträgereigenschaft gem § 1 Abs 1 AHG nach zumindest einem funktionellen Zurechnungskriterium voraus. Die Bundeswertpapieraufsicht hatte nicht die Stellung eines solchen Rechtsträgers. Das Verhalten von Organen dieser Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit in Wahrnehmung der Wertpapieraufsicht ist ausschließlich dem Bund als Rechtsträger zuzurechnen.

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