vorheriges Dokument
nächstes Dokument

WGKK-Abmeldungen von Dienstnehmern im Konkurs

ZIK aktuellZIK 2006/1dZIK 2006, 1 Heft 1 v. 24.2.2006

§ 41 ASVG sieht vor, dass ua Abmeldungen von Dienstnehmern grundsätzlich elektronisch erfolgen. Bei der Konkursabwicklung geschieht das nach Auskunft der Wr. Gebietskrankenkasse jedoch noch sehr häufig in Papierform. Um zu erreichen, dass die Abmeldung von Dienstnehmern im Konkurs verstärkt elektronisch vorgenommen wird, bietet die WGKK Rechtsanwaltskanzleien mit Sitz in Wien kostenlose Serviceleistungen an. Diese umfassen ua die Installation der entsprechenden Software samt Schulung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!