§ 81 Abs 3 KO, §§ 121 f KO
Auch Massegläubiger können im Rechnungslegungsverfahren Bemängelungen gegen die vom Masseverwalter gelegte Rechnung erheben und Gemeinschaftsschäden geltend machen.
OGH 09.08.2005, 8 Ob 15/05x
§ 81 Abs 3 KO, §§ 121 f KO
Auch Massegläubiger können im Rechnungslegungsverfahren Bemängelungen gegen die vom Masseverwalter gelegte Rechnung erheben und Gemeinschaftsschäden geltend machen.
OGH 09.08.2005, 8 Ob 15/05x