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Masseverwalter-Haftung: Massegläubiger ist Partei des Rechnungslegungsverfahrens

Judikatur ZIKZIK 2005/251ZIK 2005, 206 Heft 6 v. 21.12.2005

§ 81 Abs 3 KO, §§ 121 f KO

Auch Massegläubiger können im Rechnungslegungsverfahren Bemängelungen gegen die vom Masseverwalter gelegte Rechnung erheben und Gemeinschaftsschäden geltend machen.

OGH 09.08.2005, 8 Ob 15/05x

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