Der Beitrag beschäftigt sich mit der nicht delegierbaren Pflicht der Geld- und Kontenverwaltung jedes Rechtsanwaltes, die in den letzten Jahren gesetzliche Erweiterungen und Verschärfungen erfahren hat. Dabei geht der Autor auch auf das Schicksal des Anderkontos im Falle einer Pfändung und einer Insolvenz ein.