Dieser Beitrag soll einen kurzen Überblick über zwei Arten englischer Insolvenzverfahren bieten, mit welchen der Rechtsanwender anlässlich der Erlassung der europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) immer öfter in Berührung kommen wird. Im Hinblick auf die Einmaligkeit des Common Law im Allgemeinen und des englischen Insolvenzrechts im Besonderen (zB existieren verschiedene Verfahren für Privatinsolvenz und Insolvenz einer Company, bei Letzterer wiederum fünf verschiedene) beschränkt sich der Artikel auf Insolvenzverfahren von Companies, welche Sanierungsmöglichkeiten enthalten, die Rechtsanwendern anderer Mitgliedstaaten wahrscheinlich am ehesten „Probleme“ bereiten werden. Ferner werden nur Klein- und Mittelunternehmen (KMU) erfasst; die höchst spezialisierten Verfahren für Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute werden hier außer Betracht gelassen.