vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ist die Zwischenverteilungsquote auf die Zwangsausgleichsquote anzurechnen?

ZIK aktuellRA Dr. Stephan RielZIK 2005/220ZIK 2005, 189 Heft 6 v. 21.12.2005

Gem § 128 Abs 2 KO haben Zwischenverteilungen „so oft stattzufinden, als hinreichendes Massevermögen vorhanden ist“. Gem § 140 Abs 1 KO kann der Gemeinschuldner „im Laufe des Konkursverfahrens“ einen Zwangsausgleichsantrag stellen. Dieser ist gem § 141 Z 3 KO unzulässig, wenn „den Konkursgläubigern nicht angeboten wird, innerhalb von zwei Jahren vom Tag der Annahme des Ausgleichsvorschlags mindestens 20 % der Forderungen zu bezahlen“. Es stellt sich somit die - soweit zu sehen - in Lehre und Rsp nicht gelöste Frage, ob die im Rahmen einer Zwischenverteilung ausgeschüttete Quote auf die danach angebotene Zwangsausgleichsquote anzurechnen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!