Mit Beschluss vom 1. 9. 2005, 2 Ob 185/03z, hat der OGH die selbstständige Anfechtbarkeit von Lohnsteuerzahlungen gem § 28 KO gegenüber der Finanzbehörde bejaht. Des Weiteren schließt sich der 2. Senat der begründeten Entscheidung des 6. Senates in derselben Konkurssache hinsichtlich der Frage der Erkundigungspflicht eines Gläubigers bei Vorliegen zahlreicher Medienberichte über die mögliche Insolvenz eines Schuldners an2).