Mit BGBl I 2005/120 wurde das Handelsrechts-ÄnderungsG kundgemacht, das im Wesentlichen mit 1. 1. 2007 in Kraft treten wird. Sein Herzstück ist die Umwandlung des Handelsgesetzbuchs in ein Unternehmensgesetzbuch - UGB, wobei das HGB in Grundzügen erhalten bleibt, aber in vieler Hinsicht überarbeitet wurde. Zusätzlich erfolgen Änderungen in zahlreichen weiteren Gesetzen. In der KO wird § 56 über Forderungen der Unternehmensgläubiger novelliert, in der AO sein Gegenstück, der § 26; zudem erfolgen terminologische Anpassungen.