vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen für die Aufhebung der Postsperre

Judikatur ZIKZIK 2005/64ZIK 2005, 71 Heft 2 v. 25.4.2005

§ 78 KO
Art 8 EMRK
Art 10 StGG
Art 149 B-VG

Durch die Postsperre wird der Gemeinschuldner kraft gesetzlicher Anordnung in seinem Recht auf Wahrung seiner Privatsphäre (des Briefgeheimnisses) verletzt, sodass er sowohl zum Antrag auf Aufhebung dieser Postsperre schon vor rechtskräftiger Konkursaufhebung als auch zum Rechtsmittel gegen die Abweisung eines derartigen Antrages befugt ist ( OGH8 Ob 26/89= EvBl 1989/188; OGHRdW 1990, 83ua).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!