§ 63 KO, § 181 KO
§ 44 JN, § 47 JN
Die Voraussetzungen für die Entscheidung eines Kompetenzkonfliktes durch den OGH sind gegeben, wenn sich bezüglich eines Konkursantrags sowohl das LG als auch das BG, die in zwei verschiedenen OLG-Sprengeln gelegen sind, für sachlich und örtlich unzuständig erklärt haben.