vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unterbrechung der Rekursfrist / Einseitigkeit des Rekursverfahrens

Judikatur ZIKZIK 2005/53ZIK 2005, 62 Heft 2 v. 25.4.2005

§ 5 Abs 2 KO, § 171 KO, § 176 KO
§ 464 Abs 3 ZPO

Gem§ 176 Abs 1 KObeträgt die Rekursfrist 14 Tage. Nach den aufgrund der Verweisungsnorm des§ 171 KOauch im Konkursverfahren anzuwendenden Bestimmungen der§ 464 Abs 3ZPO§ 521 Abs 3 ZPOwird die Rekursfrist nur durch einen innerhalb dieser Frist eingebrachten Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe unterbrochen (RIS-Justiz RS 0111923).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!