Die bestmögliche Gläubigerbefriedigung und die Sanierung von Unternehmen sind gleichrangige Ziele des Insolvenzverfahrens. Die Wirtschaft benötigt heute mehr denn je ein modernes Sanierungsverfahren, was die Bemühungen aller EU-Staaten in den letzten ein bis zwei Jahrzehnten, ein modernes Sanierungsverfahren einzuführen, deutlich beweist. Die Ausgleichsordnung könnte durch geringfügige Änderungen zu einem modernen Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung umgewandelt werden. Dies würde einerseits zu einer Gerichtsentlastung führen, andererseits wäre dies auch für den Wirtschaftsstandort Österreich von großer Bedeutung.