vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechnungslegungsbegehren des Masseverwalters /Aufrechnung und Anfechtung beim Factoringvertrag

Judikatur ZIKZIK 2003/132ZIK 2003, 96 Heft 3 v. 25.6.2003

§ 20 Abs 1 KO, § 30 KO, § 31 KO, § 37 Abs 1 KO, § 43 Abs 2 KO, § 67 Abs 1 KO, § 81 KO, § 97 KO
Art XLII Abs 1 EGZPO

1. Rechnungslegungsbegehren des Masseverwalters

Derjenige, der zur Konkursmasse gehörende Sachen in seiner Gewahrsame hat, hat dies dem Masseverwalter anzuzeigen. Wer im letzten Jahr vor der Konkurseröffnung Buchforderungen des Gemeinschuldners erworben hat, ist verpflichtet, auf Verlangen des Masseverwalters ein Verzeichnis dieser Forderungen zur Verfügung zu stellen sowie Abrechnung über die jeweils darauf eingegangenen Beträge zu erteilen. Die Bestimmung des§ 97 Abs 2 und 3 KO kann als öffentlich-rechtliche Norm nicht als Anspruchsgrundlage für ein Rechnungslegungsbegehren herangezogen werden ( OGH 1 Ob 563/86= SZ 59/143 =RdW 1987, 55= ÖBA 1986, 638; OGH 1 Ob 630/89= ÖBA 1990, 381).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!