Der Autor geht auf die Schwierigkeiten einer Drittschuldnerklage für den Fall ein, dass der betreibende Gläubiger verschleiertes Entgelt vermutet. Dabei beschäftigt er sich insb mit der Entgeltbemessung, wobei er bereits die geplanten Änderungen im Rahmen der EO-Novelle 2003 berücksichtigt.