Mit BGBl I 2003/36 vom 13. 6. 2003 wurde das Bundesgesetz über das Internationale Insolvenzrecht - IIRG (s zum Werdegang ZIK 2002/257b, S. 181 bzw ZIK 2003/54b, S. 37) kundgemacht. Es enthält vor allem den neuen Vierten Teil der KO, die §§ 217 bis 251 , mit den einschlägigen Vorschriften, daneben Änderungen in AO, IEG, BWG und VAG. Die Neuerungen in den Insolvenzgesetzen treten grundsätzlich mit 1. 7. 2003 in Kraft und sind auf Verfahren anzuwenden, die nach dem 30. 6. 2003 eröffnet wurden. Die §§ 221 bis 251 KO wurden in Bezug auf Versicherungsunternehmen rückwirkend zum 19. 4. 2003 in Kraft gesetzt, hingegen gelten diese Paragraphen, soweit Kreditinstitute betroffen sind, erst ab 5. 5. 2004; damit wurden entsprechende Vorgaben durch Richtlinien der EU umgesetzt. (Näheres s unten bei Mohr , Auslandsvermögen im österreichischen Konkurs - Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren, ZIK 2003/104, S. 74.)