Der Autor informiert über die Gesetzeslücke, die es ermöglichte, dass die Riegerbank für ihre Anleihen einen „sehr guten“ Prospekt herausgeben konnte, dieses aber nicht der Prospektprüfung unterlag.
Der Autor informiert über die Gesetzeslücke, die es ermöglichte, dass die Riegerbank für ihre Anleihen einen „sehr guten“ Prospekt herausgeben konnte, dieses aber nicht der Prospektprüfung unterlag.