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Kein Insolvenz-Ausfallgeld für Notgeschäftsführer

Judikatur ZIKZIK 2003/47ZIK 2003, 33 Heft 1 v. 25.2.2003

§ 1 Abs 6 Z 2 IESG
§ 3 KO
§ 15 GmbHG

Mitglieder des Organs einer juristischen Person, das zur gesetzlichen Vertretung dieser juristischen Person berufen ist, haben keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld. Dabei ist nur auf die Organmitgliedschaft abzustellen, nicht aber auf die rechtlichen und faktischen Einflussmöglichkeiten der als Organe bestellten Personen. Dieser Ausschluss ist richtlinienkonform und verfassungsrechtlich unbedenklich.

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