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Voraussetzungen für Änderungen der Versteigerungsbedingungen / Rangprinzip bei Verwertung von Liegenschaftsanteilen

Judikatur ZIKZIK 2003/42ZIK 2003, 30 Heft 1 v. 25.2.2003

§ 119 aF KO
§ 146 Abs 1 Z 1 bis 5 EO, § 150 Abs 1 EO, § 216 Abs 1 Z 1 EO, § 226 EO
§ 521 ABGB

Bei der kridamäßigen Versteigerung ist dem Exekutionsantrag der Antrag des Masseverwalters an das KonkursG gleichzuhalten. Nach diesem Zeitpunkt bestimmt sich, nach welcher Rechtsgrundlage das Verfahren abzuwickeln ist.

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