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Nur Kostenforderungen, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, sind vom Absonderungsrecht erfasst

Judikatur ZIKZIK 2003/37ZIK 2003, 27 Heft 1 v. 25.2.2003

§ 48 Abs 3 KO, § 58 Z 1 KO
§ 879 Abs 3 ABGB

Eine vertragliche Verpflichtung des Pfandschuldners zum Ersatz der Kosten eines Insolvenzverfahrens ist zulässig; sie umfasst aber nur die zur zweckentsprechenden Verfolgung der gesicherten Forderung erforderlichen Kosten.

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