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Haftungsvereinbarungen von Gesellschaftern bleiben vom Zwangsausgleich der Gesellschaft unberührt

Judikatur ZIKZIK 2002/292ZIK 2002, 206 Heft 6 v. 22.12.2002

§ 164 Abs 2 KO
§ 73 Abs 2 AO
§ 128 HGB

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