Der Autor beschäftigt sich mit der Frage der Gültigkeit von in Formblättern befindlichen Klauseln, die die Haftung des Bürgen auf andere Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gegenüber diesem Gläubiger erstrecken. In seinem Lösungsversuch setzt er sich vor allem die methodische Konformität mit dem vom ABGB vorgegebenen System von Geltungs- und Inhaltskontrolle von Klauseln in Vertragsformblättern zum Ziel.