Die Autorin stellt Überlegungen zu der Frage an, ob es sich bei der Aufklärung des Kreditgebers um eine Pflicht oder eine Obliegenheit handelt und wie weit diese reicht.
Die Autorin stellt Überlegungen zu der Frage an, ob es sich bei der Aufklärung des Kreditgebers um eine Pflicht oder eine Obliegenheit handelt und wie weit diese reicht.