Der Autor beschäftigt sich mit der Haftung der Aufsichtsratsmitglieder, die ein Hinwirken auf eine Konkurseröffnung unterlassen haben. Er geht dabei auf eine Entscheidung des OGH ein, in der dieses Unterlassen unter den Aspekten der Kausalität und der Pflichtverletzung überprüft wurde, und erläutert die Auswirkungen dieser Jud auf die Praxis.