Im Konkurs des Bauberechtigten kann der Baurechtsbesteller seine Rechte aus dem Baurechtsvertrag, insb betreffend den Bauzins, der im Ideal- und Regelfall durch eine Reallast gesichert ist, nur durch deren richtige Geltendmachung im Rahmen des Konkursverfahrens wahren. Wie, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.