Neben der aktuellen Diskussion über die Zulässigkeit der kumulativen Anfechtung von Überziehungskrediten zählt nach wie vor die Auslegung des Tatbestands "alle vom Gemeinschuldner mit anderen Personen eingegangenen, für die Gläubiger nachteiligen Rechtsgeschäfte" des § 31 KO zum kontroversiellsten Bereich im Anfechtungsrecht. Obwohl es den Anschein hat, dass nun nach langer Diskussion eine im wesentlichen gefestigte Rsp vorliegt, sind einige wichtige Fragen ungeklärt: Offen ist etwa, wie (sonstige) Anfechtungsansprüche bei Beurteilung der Nachteiligkeit im Quotenvergleich zu berücksichtigen sind und wie vorzugehen ist, wenn mehrere Kontokorrentkredite dem Gemeinschuldner eingeräumt wurden. Auch die objektive Vorhersehbarkeit der Nachteiligkeit bereitet in der Praxis Schwierigkeiten. Schließlich wird in dieser Arbeit untersucht, ob das bloße Stehenlassen der Kreditforderung, die dem späteren Gemeinschuldner Liquidität verschafft, anfechtbar ist.