Auch das deutsche BMJ plant, die Gelegenheit zu nützen und im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung der RL 2001/17/EG bzw 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidierung von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten umfassend Rechtsfragen betreffend grenzüberschreitende Insolvenzen zu regeln. Dazu liegt ein Gesetzesentwurf vor (nachzulesen auf der Homepage des dBMJ, "www.bmj.de "; am einfachsten "Themen" und dort "Die Insolvenzordnung" anklicken, dann zum Abschnitt "5. Internationales Insolvenzrecht" gehen). Dieser enthält einerseits zahlreiche Anpassungsvorschriften in Bezug auf die EuInsVO, daneben aber auch generelle Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.