Der Autor befasst sich mit den rechtsdogmatischen Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechtes und legt dar, warum trotz gegenteiliger Stimmen in der Lehre das Eigenkapitalersatzrecht beizubehalten war.
Der Autor befasst sich mit den rechtsdogmatischen Grundlagen des Eigenkapitalersatzrechtes und legt dar, warum trotz gegenteiliger Stimmen in der Lehre das Eigenkapitalersatzrecht beizubehalten war.