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Mehrere Gesetzesänderungen enthalten insolvenzrechtliche Bestimmungen:

ZIK aktuellZIK 2002/156bZIK 2002, 109 Heft 4 v. 25.8.2002

Die mit BGBl I 2002/111 reformierte Gewerbeordnung 1994 sieht nur bei rechtskräftiger Antragsabweisung mangels Kostendeckung den Verlust bzw die Verweigerung einer Gewerbeberechtigung vor, nicht mehr bei Konkurseröffnung; die §§ 41, 44 regeln das Fortbetriebsrecht im Konkursfall.

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