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Grenzen handels- und steuerrechtlicher Buchführungspflichten im Konkurs

ZIK aktuellFriedrich FrabergerZIK 2002/56ZIK 2002, 38 Heft 2 v. 25.4.2002

Das Erfordernis handels- und steuerrechtlicher Buchführung und Bilanzierung im Konkurs ist heftig umstritten. Während die Konkurspraxis nicht unberechtigterweise nach der Sinnhaftigkeit der Bilanzierung in der Insolvenz fragt 1)1)Zuletzt Riel / Zehetner , Handelsrechtliche Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten im Konkurs, ZIK 2001/185, 110 ff ., weisen die jüngste Rsp des OGH 2)2)Vgl nur OGH 29.03.2001, 6 Ob 25/01, ZIK 2001/205, 123. sowie Teile des Schrifttums 3)3)Zuletzt Fraberger / Kristen , Externes Rechnungswesen und Rechnungslegungsvorschriften im Konkursverfahren - Insolvenzrecht, Handelsrecht und Steuerrecht, in Feldbauer-Durstmüller / Schlager , Handbuch Krisenmanagment - Sanierung, Wien 2002 (in Druck). darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Eröffnung eines Konkurses per se noch nicht zum Wegfall der Bilanzierungspflicht führt. In der Rsp wird angedeutet, dass den Masseverwalter keine Bilanzierungspflicht mehr trifft, wenn die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten „unmöglich oder unwirtschaftlich“ ist 4)4)Diese Andeutung wird von der Konkurspraxis als „lebensnotwendig“ eingestuft, weil sonst durch die zwangsweise Vornahme handels- und steuerrechtlicher Buchführungsarbeiten uU erhebliche Konkursquotenschmälerungen einträten (so Langer , Rezension zu Bertl / Mandl / Mandl / Ruppe , Insolvenz - Sanierung - Liquidiation [1998], ZIK 1999, 54).. Vor dem Hintergrund eines jüngst in Deutschland ergangenen Urteils des LG München 5)5)Vgl das rechtskräftige Urteil des LG München I vom 11. 10. 2001, 17 HK T 13733/01, ZIP 2001, 2291 f. erfolgt - anhand der österreichischen und deutschen Jud - eine Klärung, unter welchen Voraussetzungen von der handels- und steuerrechtlichen Buchführung im Konkurs abgesehen werden kann.

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