Das Erfordernis handels- und steuerrechtlicher Buchführung und Bilanzierung im Konkurs ist heftig umstritten. Während die Konkurspraxis nicht unberechtigterweise nach der Sinnhaftigkeit der Bilanzierung in der Insolvenz fragt 1), weisen die jüngste Rsp des OGH 2) sowie Teile des Schrifttums 3) darauf hin, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Eröffnung eines Konkurses per se noch nicht zum Wegfall der Bilanzierungspflicht führt. In der Rsp wird angedeutet, dass den Masseverwalter keine Bilanzierungspflicht mehr trifft, wenn die Erfüllung der handels- und steuerrechtlichen Pflichten „unmöglich oder unwirtschaftlich“ ist 4). Vor dem Hintergrund eines jüngst in Deutschland ergangenen Urteils des LG München 5) erfolgt - anhand der österreichischen und deutschen Jud - eine Klärung, unter welchen Voraussetzungen von der handels- und steuerrechtlichen Buchführung im Konkurs abgesehen werden kann.