Wenn man die allgemeine Erscheinung der „alten, großen Frauen/Männer“ mit dem deutschen Insolvenzrecht kombiniert, denkt man sofort an Wilhelm Uhlenbruck . Das „alt“ möge nicht missverstanden werden, wer den Jubilar (wie der Rezensent) kürzlich vortragen gehört hat, weiß, dass damit nur enormes Wissen und Erfahrung gemeint ist, nicht ein Nachlassen der Kräfte. Den Beweis für die ungebrochene Forscherkraft liefert ohnedies ein einziger Blick in das (heute längst schon unvollständige) Werkverzeichnis der Festschrift (869 ff) - man beachte nur, wie viele und abwechslungsreiche Beiträge Uhlenbruck in den letzten paar Jahren im Insolvenzrecht veröffentlicht hat, von anderen Rechtsbereichen, insb dem Medizinrecht, ganz abgesehen. Auch den österreichischen Wissenschaftern ist Uhlenbruck allein schon durch seinen Standardkommentar zur dKO (zuletzt Kuhn / Uhlenbruck , Konkursordnung11 [1994]) bestens bekannt.