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Gesicherte Ansprüche nach dem IESGÜbersicht zur neuesten OGH-Judikatur*)*) Hinweis der Schriftleitung: Im Hinblick einerseits auf das reiche Ausmaß der OGH-Jud zum IESG, andererseits auf den beschränkten Seitenumfang der ZIK soll die Insolvenzpraxis mit dieser Entscheidungszusammenstellung konzentriert über eine große Zahl an Entscheidungen informiert werden. Diese werden in der ZIK nicht mehr gesondert abgedruckt.

ZIK aktuellMargit WinklerZIK 2002/5ZIK 2002, 11 Heft 1 v. 25.2.2002

Nach dem IESG gesichert sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis Dazu zählen nach der Aufzählung in § 1 Abs 2 IESG Z 1 bis 4 Entgeltansprüche, Schadenersatzansprüche, sonstige Ansprüche gegen den Arbeitgeber und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten. Sofern kein Ausschlusstatbestand nach § 1 Abs 3 IESG vorliegt, sind diese Ansprüche nach Maßgabe des IESG zu vergelten. Zur Frage des Bestehens bzw des Umfangs der Sicherung verschiedener Ansprüche ist in jüngerer und jüngster Zeit eine Fülle von Entscheidungen ergangen, die hier in einem Überblick zusammengestellt werden; dabei werden insb die bislang in der ZIK nicht veröffentlichten Entscheidungen berücksichtigt.

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