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Verhältnis zwischen abgaben- und zivilrechtlicher Haftung

Judikatur ZIKZIK 2002/54ZIK 2002, 35 Heft 1 v. 25.2.2002

§ 9 BAO iVm § 80 ff BAO
§ 7 TLAO iVm § 60 ff TLAO
§ 1299 ABGB
§ 118 EO

Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs ist in erster Linie der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus das Klagsvorbringen von Bedeutung.

Die in den Abgabenordnungen (zB § 9 iVm §§ 80 ff BAO) normierte Haftung von Vertretern des Abgabepflichtigen besteht unbeschadet der Möglichkeit, auf dem Zivilrechtsweg zivilrechtliche Haftungen zu verfolgen.

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