Seit den ASVG-Novellen 2000 und dem Wegfall der Einstellung einer Ersatzarbeitskraft als Zugangsvoraussetzung wird Altersteilzeit verstärkt in Anspruch genommen. Die Attraktivität dieses sozialpolitischen Instruments, ältere Arbeitnehmer länger in Beschäftigung zu halten, liegt insb in der Möglichkeit, die ausgefallene Arbeitszeit in Freizeitblöcken auszugleichen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Problemen, die Altersteilzeitmodelle im Insolvenzfall bereiten.