Die Autorin untersucht insb hinsichtlich der Bürgschaft, ob der Auslegung eines formbedürftigen Rechtsgeschäftes aufgrund der Formgebundenheit Schranken gesetzt sind. Unter Aufgreifen des Modells der „Andeutungstheorie“ plädiert die Autorin für eine strikte Trennung von Auslegung und Form. Sie schlägt eine durch den Formzweck modifizierte Andeutungstheorie als Formmaßstab vor.