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Kein Revisionsrekurs bei Bestätigung der Abweisung eines Antrags auf Abschöpfungsverfahren

Judikatur ZIKZIK 2001/174ZIK 2001, 104 Heft 3 v. 25.6.2001

§ 171 KO, 199 ff KO
§ 528 Abs 2 Z 2 ZPO

Bestätigt das RekursG den Beschluss des ErstG, mit dem der Antrag eines Schuldners auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens abgewiesen wurde, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig; der sinngemäß anwendbare Ausnahmsfall einer Klagszurückweisung ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen liegt nicht vor.

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